
Rhein-Neckar, 10. Juli. (red/la) Die Kunstwerke auf fĂŒnf Verkehrskreiseln werden derzeit geprĂŒft, ob sie "starre Hindernisse" und damit verkehrsgefĂ€hrdend sind. Die GrĂŒnde dafĂŒr sind eine EU-Vorschrift und die verkehrspolitische "Vision Zero", die bis 2050 die Anzahl der Verkehrstoten in der EU auf Null senken soll. Von Reinhard Lask Seit November sind in Baden-WĂŒrttemberg "starre Hindernisse" in auĂerörtlichen StraĂenkreiseln nicht mehr erlaubt. Was manch einer aktuell … [Weiterlesen...]















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