
Rhein-Neckar/Heidelberg/Schriesheim, 22. Oktober 2012. (red) Seit September gibt es die gesetzliche Möglichkeit - jetzt hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Namen, Anschrift und Betriebsnamen zweier GaststĂ€tten veröffentlicht, in den "ekelerregende" Bedingungen herrschten. FĂŒr die Betriebe kann das wirtschaftliche Aus bedeuten - fĂŒr die Verbraucher bedeutet es einen Schutz. ZukĂŒnftig droht Ekel-Betrieben neben Geldstrafen ein Pranger. Wenn die LebensmittelĂŒberwachung gravierende … [Weiterlesen...]



















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