Dienstag, 21. Mai 2013

Versuchter Todschlag und gefährliche Körperverletzung

Messerstecher-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung

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Schriesheim/Heddesheim/Mannheim, 25. April 2012. (red/cr) Zwei Jahre Haft auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen lebensgefährlichen Messerstich, den ein Heddesheimer einem Schriesheimer "verpasst" hat. Der Täter muss harte Bewährungsauflagen erfüllen. Von Christian Ruser Die Familie des Angeklagten hat sich im Sitzungssaal 2 eingefunden. Wie jedes Mal sind sie als moralische Unterstützung für den Angeklakten Patrick N. gekommen. Heute ist mit der Urteilsverkündung zu … [Weiterlesen...]