Guten Tag,
das heddesheimblog hat beim Leiter des Kommunalrechtamts, Herrn Albin Herrmann, nachgefragt, was das Amt in seiner Stellungnahme zu einem Antrag auf einen Bürgerentscheid in Sachen Pfenning-Ansiedlung geschrieben hat.
Hätte der Gemeinderat auf Antrag der Grünen-Fraktion mit 2/3-Mehrheit zugestimmt, so hätte der Bürgermeister dagegen widersprechen müssen, da “Bürgerbegehren gegen beschlossene Bautleitpläne nach §21, Abs. 2, Satz 6 nicht stattfinden”, sagt Albin Herrmann.
Deswegen schrieb das Amt an Bürgermeister Kessler: “Der Beschluss wäre unzulässig.”
Wie aus “unzulässig” “rechtswidrig” wurde
Der SPD-Vorsitzende Jürgen Merx hat sich telefonisch beim Amt dazu erkundigt, was im Übrigen jeder Bürger machen kann. In dem Gespräch erfuhr er, dass ein solcher Beschluss auf “Juristendeutsch” formuliert “rechtswidrig” wäre.
Diese “Unzulässigkeit” “Rechtswidrigkeit” hat er dann im Gemeinderat als Begründung für die Ablehnung der SPD-Fraktion gegenüber dem Grünen-Antrag formuliert.
In einer Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 24.05.2009 heißt es: “Darüber hinaus habe ich mich beim Kommunalrechtsamt nochmals persönlich über diesen Sachverhalt aufklären lassen und unmissverständlich die “Rechtswidrigkeit” des vorliegenden Antrags bestätigt bekommen. Auch die Fraktion Bündnis90/Grünen hätte dies tun können.”
Diese “Rechtswidrigkeit” schreibt er 6 Mal in den Text. Er hätte sich auch das Schreiben des Kommunalrechtamtes halten können und 6 Mal eine “Unzulässigkeit” feststellen können.
Und weiter: “Wir stehen einer Bürgerbefragung offen gegenüber, jedoch sind die oben angeführten Gründe zu berücksichtigen. Der vorliegende Antrag hat unserer Ansicht nach nicht den notwendig erforderlichen Inhalt.”
Obwohl die SPD also für eine Bürgerbefragung ist, will sie sich keine Arbeit machen: “Daher müssen wir die Grünen dazu auffordern ihren Antrag zu überarbeiten”, beendet Jürgen Merx seine Stellungnahme.
Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog
















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