Samstag, 25. Mai 2013

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Gemeinde veröffentlicht unzureichende Darstellung der Ergebnisse der Bürgerbefragung

Hinweis: Dieser Artikel wurde auf Grund einer Klageandrohung bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt, da die Redaktion nicht an unnötigen Rechtsstreitigkeiten interessiert ist. Die Redaktion hätte eine entsprechende Gegendarstellung veröffentlicht. Die Anwälte der Gemeinde behaupten, die Darstellung sei “geeignet, die Gemeinde, Herrn Bürgermeister Kessler und die Mitarbeiter der Gemeinde in ihrer persönlichen Ehre zu verletzen.” Diese Behauptung weisen wir zurück, da diese Intention zu keiner Zeit vorlag. Die geforderte Unterlassungserklärung geben wir nicht ab.
Die Redaktion bleibt bei ihrer Aussage, dass die Darstellung der Ergebnisse der Bürgerbefragung auf der homepage der Gemeinde aus unserer Sicht stark verkürzt und damit unzureichend ist. Dabei handelt es sich um eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung

Guten Tag!

Heddesheim, 28. September 2009. Die offiziellen Zahlen der Bürgerbefragung enthalten unserer Meinung nach einen Berechnungs”fehler” – es fehlen die Prozentzahlen der nicht gültig beantworteten Fragen. Das heddesheimblog dokumentiert diese Zahlen.

“Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast”, ist ein geläufiges Wort unter Mathematikern und Statistikern. Im Fall der Bürgerbefragung ist die Gemeinde Heddesheim von der üblichen Darstellung der Ergebnisse abgewichen und hat nur die prozentualen Angaben ohne die ungültigen Stimmen veröffentlicht.

Im Internet hat die Gemeinde die Ergebnisse ohne Hinweis darauf veröffentlicht, dass hier nur die Prozentzahlen der gültigen Stimmen genannt sind. Ebenso fehlt die Zahl der Teilnahmeberichtigten und der tatsächlichen Teilnehmer – ohne diese Angaben könnten Leser falsche Schlüsse aus den Zahlen ziehen.

Zwar kann man über die homepage der Gemeinde auch die korrekte Darstellung sehen, aber nur, wenn man auf den entsprechenden Link zu einem PDF-Dokument klickt. Wer dies nicht tut, bekommt ohne nachvollziehbaren Grund Informationen vorenthalten. Ob diese Daten vorsätzlich nicht mit veröffentlicht wurden oder nur aus Nachlässigkeit, weiß die Redaktion nicht.
Da die Zahlen aber in dieser Form der öffentlich bekannten Haltung des Bürgermeisters mehr zusagen, darf man davon ausgehen, dass diese Form der Darstellung bewusst gewählt wurde – die Zahlen zur wichtigeren Bundestagswahl jedenfalls werden nur als PDF angeboten – warum wurde bei der Bürgerbefragung nicht auch so verfahren?

Immerhin wurde die Gemeinde darauf schon gestern aufmerksam gemacht. Deren Reaktion ist bekannt. Es wurde ein Anwaltsbüro eingeschaltet – eine Korrektur der Darstellung auf der homepage der Gemeinde hingegen ist bis heute ausgeblieben. Man muss deshalb davon ausgehen, dass der Bürgermeister Michael Kessler die Zahlen bewusst in dieser unserer Auffassung nach unvollständigen Form veröffentlicht sehen will.

Bei der üblichen Darstellung werden immer auch die Zahlen der ungültigen Stimmen genannt – und zwar sogar vor den gültigen Stimmen. Siehe Bundeswahlleiter.

Damit stellt die Gemeinde die tatsächlichen Ergebnisse unserer Auffassung nach unzureichend dar, da nicht erkennbar wird, dass es mit über 8 Prozent ungültigen Stimmen bei den Fragen 1 und 2 eine durchaus bemerkenswerte Abweichung gegenüber der Frage 3 gibt, wo nur ein Prozent der Stimmen ungültig gezählt wurden.

Der “Trick” führt dazu, dass scheinbar “mehr” als 50 Prozent der Teilnehmer an der Bürgerbefragung der Ansiedlung der Unternehmensgruppe “Pfenning” (Frage 3) zustimmten.
Doch das ist falsch, wenn man die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen betrachtet. Richtig ist dann: 49,84 Prozent stimmten zu, 49,15 Prozent stimmten dagegen, 1,01 Prozent der Stimmen waren ungültig.

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung können auch so wie in unserer Darstellung gelesen werden. Dann fehlt aber das “psychologische Moment” – denn 50,35 Prozent liest sich anders, als 49,84 Prozent.
Vom Ergebnis her gesehen macht das keinen Unterschied. So oder so gab es 40 Ja-Stimmen mehr. Da aber nicht die Zahl der Stimmen entscheidend ist, sondern die politische Bewertung, kann das Weglassen der ungültigen Stimmen eine darüber in unseren Augen notwendige Debatte verhindern.

Frage 1
ja nein ungültig
3982 1380 477
68,20% 23,63% 8,17%
Frage 2
ja nein ungültig
4190 1169 480
71,76% 20,02% 8,22%
Frage 3
ja nein ungültig
2910 2870 59
49,84% 49,15% 1,01%

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Moderation von Kommentaren

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  • JUPP

    TROTZDEM GEWONNEN……………….

  • noch ein Leser

    Oh, eine prächtige Schlagzeile, leider wieder mal wie so oft viel zu reißerisch und auch falsch:

    Auch bei der Bundestagswahl werden zunächst die ungültigen Stimmen aus dem prozentualen Gesamtergebnis herausgerechnet, schauen Sie mal auf beim Kreiswahlleiter nach.

    Dort werden die Prozentanteile der Wahlkreiskandidaten und Zweitstimmen auf Basis der gültigen Stimmen berechnet. Ich nehme an, das ist korrekt, oder zweifeln Sie die Auszählungsmethode dort auch an?

  • Zeitungsleser

    Guten Tag Herr Prothmann,

    nicht nur bei der Bürgerbefragung veröffentlicht die Gemeinde falsche Zahlen, sondern auch bei der Bundestagswahl, denn hier wurde auch der prozentuale Anteil der GÜLTIGEN Stimmen berechnet.

    • dasheddesheimblog

      Guten Tag!

      Danke für Ihren Beitrag. Ihr Hinweis ist korrekt.
      Auch bei dieser Darstellung sind die Informationen in unseren Augen nicht korrekt.
      In beiden Fällen wurde die Summe aus den gültigen Stimmen gebildet. Aus diesen 100 Prozent der gültigen Stimmen wurden die Prozentwerte errechnet. Die daraus resultierenden Ergebnisse sind aber nur dann korrekt dargestellt, wenn die Bezugsgröße deutlich genannt ist.
      Auf der Gemeindeseite ist zum Beispiel die Beteiligung an der Bürgerbefragung mit 64,33% angegeben. Diese Information bezieht sich 100 Prozent der abgegebenen Stimmen, also Ja und Nein und Ungültig.
      Folgerichtig hätte die Gemeinde nun entsprechend die Prozentwerte für diese drei Summen bilden müssen. Zur Absicherung haben wir uns beim statistischen Bundesamt erkundigt, das unsere Darstellung bestätigt.
      Hätte die Gemeinde die Information hinzugefügt, dass sich diese Prozentwerte nur auf die Zahl der gültigen Stimmen bezieht, wäre die Information korrekt.
      Da man aufgrund der Höhe der ungültigen Stimmen bei Frage 1 und 2 aber davon ausgehen muss, dass hier viele Teilnehmer bewusst eine Ungültigkeit herbeigeführt haben, sind die Prozentangaben für die politische Bewertung unbedingt wichtig.

      Einen schönen Tag wünscht
      Das heddesheimblog

  • uskok

    hallo!
    der eigentliche gewinner ist der heddesheimblog! vielen dank an dieser stelle an herrn prothmann! ohne sie würden diese engstirnig eingesessenen einen noch größeren vermeintlichen “erfolg” feiern…..
    der widerstand (gegen pfenning) geht weiter!
    mfg

    • dasheddesheimblog

      Guten Tag!

      Danke für Ihren Beitrag.
      Wir lesen natürlich gerne, wenn Ihnen unser Angebot gefällt. Wir müssen Sie aber korrigieren: Das heddesheimblog “leistet keinen Widerstand”, sondern berichtet nur.

      Einen schönen Tag wünscht
      Das heddesheimblog