Guten Tag!
Heddesheim, 27. August 2009. Die KMP-Holding (“Pfenning”) plant ein 40.000 Quadratmeter großes Chemielager in Heddesheim – das sind 40 Prozent der geplanten Hallen. Die Lager fallen mindestens teilweise unter die “Störfall”-Verordnung, sind also Lager, die wegen ihrer Gefährlichkeit besondere Sicherheitsauflagen erfüllen müssen.
In der Fachzeitschrift “CheManager” 2/2009 bewirbt Unternehmenschef Karl-Martin Pfenning den Standort Heddesheim: “Wir haben langjährige Erfahrungen in der Chemielogistik und im Umgang mit Chemielagern. In Heddesheim werden wir unseren Kunden nicht nur auslaufsichere, sondern auch BIMSch-fähige Lagerflächen mit Gleisanschluss zur Verfügung stellen.”
In der gleichen Ausgabe schaltet “Pfenning” eine Anzeige und wirbt für 40.000 Quadratmeter “Chemieflächen – zentral in Europa”: “Gerade schwierige Stoffe bewahren wir besonders sicher auf. (…) Und womit fordern Sie uns heraus?”

40.000 Quadratmeter Chemielager als Herausforderung. Quelle: CheManager 2/2009, Erscheinungsdatum: 09. April 2009
Hinweis der Redaktion: Der unterstrichene Absatz enthält eine nicht korrekte Schlussfolgerung. Lesen Sie dazu bitte unsere Korrekturmeldung.
Brisant: Die Werbeanzeige und der Kommentar erschienen bereits am 29. Januar 2009. Durch den Anzeigen- und Redaktionsschluss muss davon ausgegangen werden, dass mindestens 14 Tage zuvor schon der Auftrag erteilt wurde – vor der Entscheidung des Gemeinderats.
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Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog
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hallo,
damit man sich auch vorsteleln kann, was bimsch heißt:
“Die Störfall-Verordnung enthält Vorschriften zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachgüter. Die Vorschriften gelten für Betriebsbereiche und bestimmt immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, wenn die dort vorhandenen gefährlichen Stoffe bestimmte in der Verordnung genannte Mengenschwellen überschreiten. Je nach Art und Menge dieser vorhandenen Stoffe ergeben sich für den Betreiber sog. Grundpflichten, wie z.B. die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, oder sog. erweiterte Pflichten, wie die Erstellung eines Sicherheitsberichtes oder für die Behörde die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.â€
Guten Tag!
Danke für Ihren Beitrag. Beachten Sie bitte, dass, sofern Sie zitieren, bitte auch die Quelle nennen.
In diesem Fall kennen wir den Text, da wir ihn in einem unserer Artikel verwendet haben.
Nachzulesen hier: Geplante Lager fallen unter Störfall-Verordnung
Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog
Hoffentlich ist die freiwillige
Feuerwehr Heddesheim für solche
“Störfälle” gerüstet und
ausgebildet !
Wir Heddesheimer leiden unter viel Verkehr, gerade erst vom Bürgermeister festgestellt.
Verkehr auf den Dorfstrassen, Verkehr auf dem Gleis und Verkehr in der Luft. Die Autobahn nicht zu vergessen.
Nach der vorstehenden Feststellung sollen wir demnach auch noch ein “Chemielager” erhalten. Lager steht für Transport. Also sollen wir Chemietransporte auf dem Heddesheimer Strassensystem haben. Bei 40.000 qm kann das sehr viel Transport sein. Wollen wir das denn wirklich?
Sicherheiten wurden uns schon bei vielen anderen Projekten
vorgegauckelt. Denke man nur an Atomendlager, die plötzlich
so gut wie keine mehr sind (ASSE). Denke man nur an die vielen Unfälle mit Chemietransporten in unserem Land. Denken wir einmal darüber nach, was uns da (g)blühen kann. Denken wir doch mal.
Wird doch wohl noch erlaubt sein.
Welche Stoffe unter beispielsweise bei den Schweizern unter die StFV fallen, ist hier nachzulesen:
Unter die Verordnung fallen also nicht nur haushaltsübliche Waschmittel sondern auch krebserregende, umweltgefährdende und hochentzündliche Stoffe, die nicht nur gelagert sondern auch an- und abtransportiert werden.
Würde mich interessieren ob die (freiwillige?) Feuerwehr von Heddesheim dafür speziell geschult werden muss oder ob das zu der normalen Ausbildung zählt? Wäre doch mal eine Recherche wert
Schöne Grüße
Die schweizerische Störfallverordnung (StFV) kann man nicht mit der deutschen Störfallverordnung (12. BImSchV) vergleichen – das ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen.
Eine Liste von Gefahrstoffen mit Mengenschwelle – d.h. wieviel des jeweiligen Produkts maximal gelagert werden darf – gibt es jedoch auch in der 12. BImSchV. Hier gibt es die deutsche Störfallverordnung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.