Guten Tag!
Heddesheim, 15. Dezember 2009. Die Internetseite netzpolitik.org sammelt “Twitter“-Meldungen dreier Journalisten, die die heutige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verfolgen.
Film-, Foto- und Audioaufnahmen sind nach ç 169 S.2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht erlaubt. Die Frage ist, ob “Twittern”, also kurze Textnachrichten, die ĂŒber das Handy ins Internet und umgekehrt geschickt werden können, erlaubt ist.
Eine eindeutige Rechtssprechung in der Sache gibt es noch nicht. Verschiedene Juristen argumentieren, dass es der Presse und interessierten BĂŒrgern erlaubt ist, sich im Gerichtssaal Notizen zu machen. Damit mĂŒsse auch Twittern (oder SMS) erlaubt sein, da dies weder eine Film-, Foto- noch Audioaufnahme sei, sondern eine elektronische Notiz.
Wie auch immer: Wer “live” verfolgen will, wie die Verhandlung in Karlsruhe lĂ€uft, schaut auf netzpolitik.org.
Die von der Bundesregierung geplante “Vorratsdatenspeicherung” wĂŒrde alle BĂŒrger, also auch Heddesheimer betreffen. Sechs Monate lang sollen alle Verbindungsdaten der Telekommunikation gespeichert werden – Gegner des Gesetzes waren vor einem Missbrauch der Daten und sehen keine VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit gegeben.
Link:
Die Zeit: “Jeder ist verdĂ€chtig.”
Focus online: MĂŒndliche Verhandlung “Vorratsdatenspeicherung”
Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog




















Moderation von Kommentaren
Die Moderation liegt bei der Redaktion. FĂŒr uns steht fest: Kritische Diskussionen sind erwĂŒnscht, persönliche Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren steht in der Netiquette.