Guten Tag!
Heddesheim, 15. Oktober 2009. Wenn Sie dieser Tage Post von der GEZ bekommen, hat das einen Grund: Es gibt rechtliche Änderungen, die die GEZ befolgen muss. Das geht auch in Ordnung. Es besteht allerdings die Gefahr, dass sich Betrüger diese Gesetzesänderung zunutze machen.
Von Peter Kröffges
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bittet zurzeit viele Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ihre Daten für das Lastschriftverfahren schriftlich zu bestätigen.
Hintergrund sind bevorstehende rechtliche Änderungen beim Lastschriftverfahren. Bis zum 31. Oktober dieses Jahres muss die Europäische Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht überführt werden. Diese regelt auch ein neues Lastschriftverfahren und damit auch die Einzugsermächtigung. Zwar wird es eine Übergangsperiode geben, in der die alten Einzugsermächtigungen von den Banken und Sparkassen noch berücksichtigt werden, aber diese Zeit ist begrenzt.
Die GEZ stellt im Internet unter der Nr. 26 weitergehende Informationen zur Verfügung. Sollten datenschutzrechtliche Fragen auftreten, ist die Datenschutzbeauftragte der GEZ die richtige Ansprechpartnerin.
Da nicht nur die GEZ von den rechtlichen Änderungen im Lastschriftverfahren betroffen ist, wird voraussichtlich bald auch andere Institutionen ihre Kundschaft anschreiben.
Achtung:
Prüfen Sie sorgfältig, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor Sie eigenen Daten bestätigen. Leider sind, auch aus “illegalen Quellen” (Datenskandale der Vergangenheit) immer noch zahlreiche Kontodaten im Umlauf und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen oder Unternehmen mit betrügerischer Absicht Bestätigungsschreiben versenden.
Prüfen Sie regelmäßig und in kurzen Abständen die Kontobewegungen (Auszüge) auf Unregelmäßigkeiten, veranlassen Sie zeitnah erforderliche Rückbuchungen.



















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