Donnerstag, 20. Juni 2013

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Prozessauftakt gegen Heddesheimer Messerstecher

Ins Messer gelaufen?

Mannheim/Schriesheim/Heddesheim, 14. April 2012. (red) Am Mittwoch hat der Prozess gegen einen 19-jährigen Heddesheimer vor dem Landgericht Mannheim begonnen. Der junge Mann soll am 04. September einem 23-jährigen Mann während des Schriesheimer Straßenfestes mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Das Gericht sieht sich mit unterschiedlichen Versionen des Tathergangs konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft sieht einen “bedingten Tötungsvorsatz”. 30 Zeugen werden an fünf Verhandlungstagen vernommen.

Wie kam es in der Nacht vom 04. September 2011 zum Stich in den Bauch des damals 22-jährigen Schriesheimers? Fünf Zentimeter tief drang die Klinge in den Bauch ein, verletzte die Leber. Beide, Opfer wie Täter, stellen sich als unbeteiligt an einer Massenschlägerei dar.

Im Polizeibericht stand damals: “Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg kam es gegen 0:40 Uhr auf dem Schriesheimer Straßenfest unter einer Gruppe von 20 bis 30 Personen zunächst zu verbalen Streitereien, die sich zu körperlichen Auseinandersetzungen steigerte. Hierbei stach der 18-jährige Beschuldigte mit einem Taschenmesser dem 22-jährigen Geschädigten in den Bauch, woraufhin dieser zu Boden sank. Der Täter flüchtete anschließend.”

Patrick N. (geboren 1993) sitzt seitdem in Untersuchungshaft und hat die Tat zugegeben – es ist also unstrittig, dass sein Messer im Bauch des Opfers steckte. Die Tatwaffe allerdings fehlt. Das Messer habe er nach der Tat in den Heddesheimer Badesee geworfen, nachdem er bemerkt habe, dass Blut daran klebte. An den Stich selbst will er sich nicht erinnern.

Angeblich habe er in der Tatnacht an einem Stock geschnitzt und deshalb das Messer in der Hand gehabt. Dann sei es zu Provokationen gekommen, man habe mit dem Finger auf ihn gezeigt, er wollte wissen, was das solle und das Opfer habe sich auf ihn gestürzt, sei ihm “ins Messer gelaufen”. Das Opfer erinnert sich anders: Nämlich dass der Täter mit anderen auf ihn losgegangen sei, er wurde geschlagen und als er am Boden lag, getreten. Nach dem Stich war er zusammengebrochen und musste notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft sieht einen “bedingten Tötungsvorsatz”.

Die 7. Strafkammer (Große Jugendkammer) wird 30 Zeugen an fünf Verhandlungstage zu der Tat befragen. Ob sich alle erinnern werden können? Klar ist: Drogen, Alkohol und Aggressionen waren an diesem bösen “Spiel” junger Männer beteiligt. Vermutlich auch Frust und Stumpfsinn – der Täter war arbeitslos, lebte in den Tag hinein, hatte keine Aufgaben, Ziele, Verpflichtungen. Dafür aber Geld für Alkohol und Drogen und nachts ein Messer in der Hand.

Die Strategie des Verteidigers Dr. Ulrich Neumann ist klar: Man will eine Verkettung unglücklicher Umstände herstellen, den Stich als “Unfall” deklarieren, man wird den Einfluss von Drogen und Alkohol ins Spiel bringen, eine verminderte Schuldfähigkeit daraus ableiten.

Sollte sich das strafmildernd auswirken, ist die Botschaft für andere Säufer, Schläger, Messerstecher klar: Da kann schon mal ein Messer “aus Versehen” fünf Zentimeter tief in den Bauch eines Menschen eindringen und diesen lebensgefährlich verletzen – wenn man blau und berauscht genug ist, muss man keine harte Strafe fürchten.

7 KLs 703 Js 23130/11

Fortsetzungstermine: 12., 18., 25. April und 09. Mai 2012, jeweils 09.00 Uhr

Pressemeldung des Landgerichts Mannheim:

“Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 04.09.2011 kurz nach Mitternacht während der Schriesheimer Kerwe im Rahmen einer Auseinandersetzung von zwei verfeindeten Gruppen junger Männer dem Nebenkläger mit einem Messer einen Stich in den Bauch versetzt und zudem mit weiteren Personen auf den am Boden liegenden Nebenkläger eingetreten. Der Angeklagte, der nicht in Notwehr gehandelt haben soll, soll bei dem Stich mit dem Messer mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.
Der Nebenkläger habe eine stark blutende Verletzung der Leber erlitten, weshalb er operiert und bis zum 07.09.2011 stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Des weiteren habe er Prellungen und Schürfungen davongetragen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.”

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  • Michael

    Warum wird der gute Herr Patrick N** nicht bei vollem Namen genannt? Es kann sowieso jeder beim Gericht die Akten anfordern

    • Redaktion

      Guten Tag!

      Wer sich näher interessiert, kann an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen.

      Es ist Usus, zum Schutz der Persönlichkeit und auch der Angehörigen den Nachnamen abzukürzen. Persönlichkeitsrechte gelten auch für mutmaßliche Täter.

      Einen schönen Tag wünscht
      Redaktion heddesheimblog.de