Samstag, 25. Mai 2013

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Rhein-Neckar-Kreis: Umweltverbände fordern die Bevölkerung zum mitmachen auf

Offenlage des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar 2020

 

Rhein-Neckar-Kreis, 13. Juni 2012. (red/cr) Seit dem 11. Juni liegt der Regionalplan Rhein-Neckar 2020 öffentlich aus. Nun rufen die Umweltverbände BUND, NABU und das Umweltforum Mannheim die Bevölkerung auf, sich mit Anregungen und Kommentaren zu beteiligen. Die Verbände kämpfen für ein nachhaltiges Planungskonzept in der Region.

Vom 11. Juni bis zum 20. August wird der einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar 2020 offengelegt. Der Regionalplan bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung der Region. Das schließt vor allem Wohn- und Gewerbegebiete ein, umfasst aber auch das Straßen- und Schienennetz.

Abkehr vom motorisierten Individualverkehr

Da Nutzungsmöglichkeiten bereits im Regionalplan festgeschrieben werden, sehen die Umweltverbände BUND, NABU und das Umweltforum Mannheim schon dort die Gelegenheit frühzeitig Impulse für künftige Projekte zu geben oder dagegen zu intervenieren. Gemeinsam haben sie ein fünf Punkte umfassendes Positionspapier vorgelegt.

Darin fordern sie eine nachhaltige und zukunftsfähige Regionalentwicklung. Unter anderem möchten die Verbände Vorrangsflächen für den Natur- und Umweltschutz. Für eine klimafreundliche Mobilität verlangen sie eine gute Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs, sowie gut ausgebaute Rad- und Fußwege. Im Strombereich wird für die Metropolregion eine Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 gefordert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Deshalb fordern sie die Bevölkerung auf, sich mit Anregungen und Kommentaren einzubringen. Diese können bis zum 03. September schriftlich, elektronisch oder per email (einheitlicher.regionalplan@vrrn.de ) an den Verband Region Rhein-Neckar gerichtet werden. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme an folgenden Stellen zu den jeweils ortsüblichen Dienstzeiten möglich:

  • in der Geschäftsstelle des Verbandes Region Rhein-Neckar, P7 20-21, 4. OG, 68161 Mannheim
  • in den Diensträumen der Kreisverwaltungen und Landratsämter
  • Bad Dürkheim, Informations-Counter im Foyer, Philipp-Fauth-Straße 11,67098 Bad Dürkheim
  • Bergstraße, Bürgerbüro, Graben 15, 64646 Heppenheim
  • Germersheim, Hauptgebäude – Information, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim
  • Neckar-Odenwald-Kreis, Raum Nr. 2.110, Renzstraße 7, 74821 Mosbach
  • Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt, Zimmer 419, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund
  • Rhein-Pfalz-Kreis, Kreishaus, Raum C 419 (im 4. OG), Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
  • Südliche Weinstraße, Untere Landesplanungsbehörde, Zimmer 311, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau

sowie bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise

  • Frankenthal (Pfalz), Verwaltungsgebäude Neumayerring 72, Zimmer 321, 67227 Frankenthal (Pfalz)
  • Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg
  • Landau in der Pfalz, Stadtbauamt Landau, Bürgerbüro, Zimmer 2, Königstraße 21, 76829 Landau
  • Ludwigshafen am Rhein, Rathaus, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen
  • Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Collinistraße 1, 68161 Mannheim
  • Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus I, Foyer vor Zimmer 104, Marktplatz 1, 67433 Neustadt a.d.W.
  • Speyer, Abt. Stadtplanung, 3. OG, Zimmer 301, Maximilianstr. 100, 67346 Speyer
  • Worms, Rathaus am Marktplatz, Abt. 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht, 1. OG, Raum 133, 67547 Worms
Moderation von Kommentaren

Die Moderation liegt bei der Redaktion. Für uns steht fest: Kritische Diskussionen sind erwünscht, persönliche Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren steht in der Netiquette.

  • Günther Heinisch

    Guten Tag,

    die klassische Form der Offenlegung ist zwar nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben, aber bei einem Werk wie dem Regionalplan wird kaum jemand die Zeit haben, stundenlang Ordner zu wälzen um sich auch nur einen Überblick zu verschaffen.

    Glücklicherweise gibt es Behörden, die mit der elektronischen zur Verfügungstellung solcher Unterlagen keine Probleme haben.

    Sie können den Regionalplan und die begleitenden Karten unter

    http://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-entwicklung/regionalplanung/einheitlicher-regionalplan.html

    einsehen und auch herunterladen um sie in Ruhe zu studieren.

    Machen Sie davon Gebrauch.

    Sie werden z.B. finden, daß in diesem Plan für Heddesheim und Hirschberg zusammen weitere 49 Hektar Reserveflächen für die Ansiedelung von “Logistik und (flächenintensive) Industrie- und Gewerbebetriebe” vorgesehen sind.

    Heddesheim/ Hirschberg a.d.Bergstr. Gewerbe- und Industriegebiet an der A 5 49 Hektar Logistik und (flächenintensive) Industrie- und Gewerbebetriebe.

    Texteil, Seite 54

    Da kommt Freude auf.

  • Klaus.E

    Guten Tag,

    mich würde Interessieren wie es zu den eingaben im Regionalplan kommt, kann die Verwaltung sich austoben wie sie gerade möchte oder gehen diese vorhaben über den Gemeinderat?

    Mir fällt auf das an der Kreuzung Ringstraße-Muckensturmerstraße auf einem Teilstück der Pferdekoppel jetzt „Siedelungsfläche Industrie und Gewerbe“ vorgesehen ist?

    (Wird erst erkenntlich beim groß Zoomen)
    http://www.m-r-n.com/fileadmin/user_upload/VRRN/ERP_2012/Raumnutzungskarte-Blatt_Ost-Stand_M%C3%A4rz2012_01.pdf

    Bisher war auf allen Karten im Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim dieser Bereich geschützt.

    Flächennutzungsplan 2015/2020:
    http://www.nv-hd-ma.de/fnp/web/index.html
    Abwasserentsorgung (vermute Regenversickerungfläche)

    Biotopverbund:
    http://www.nv-hd-ma.de/landschaft/landschaftsplan/biotopverbund/index.html
    Biotopkomplex der grünlanddominierten Niederungen und Bachtäler
    (einschließlich Talhänge)
    Wiesengesellschaften unterschiedlicher Feuchtestufen, Röhrichte,
    Seggenriede, Gebüsche feuchte Standorte, Keingewässer

    Konfliktplan:
    http://www.nv-hd-ma.de/landschaft/landschaftsplan/konflikt/index.html
    gemakungsübergreifende Projekte
    -Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von
    Boden Natur und Landschaft (Texterläuterung 7.4)
    -Schwerpunktbereiche für Komensationsmaßnahmen im Neckarschwemmfächer

    Fachkonzept zum Landschaftsplan:
    http://www.nv-hd-ma.de/landschaft/landschaftsplan/fachkonzept/index.html
    Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von
    Boden Natur und Landschaft
    Projektgebiete: Entwicklungsschwerpunkte in Defizitbereichen entsprechend Text erläuterung (7.4)
    Konkretisierung auf Grundlage weiterer Untersuchungen und eines abgestimmten Gesamtkonzeptes.

    Erläuterung 7.4:
    http://www.nv-hd-ma.de/landschaft/landschaftsplan/text/lapla_textteil.pdf

    • Entwicklungsprojekt “Südliches Neckarried”
    Gemarkungen: Hirschberg, Heddesheim, Mannheim
    Zustandsbeschreibung:
    Im Untersuchungsgebiet liegen die südlichen Ausläufer des Naturraums
    Südliches Neckarried, das sich mit dem angrenzenden Feuchtwiesengebiet
    der Weschnitzniederung (NSG) bei Weinheim entlang der Bergstraße
    weit nach Norden erstreckt. Das Südliche Neckarried wurde ehemals
    in vielfältig verzweigten, sich eigendynamisch verlagernden Mäandern
    vom sog. “Bergstraßenneckar” und einmündenden Odenwaldgewässern
    durchflossen (“Charte des alten Flußlaufes im Ober-Rhein-Thal”
    1850). Die Verlandungsrinnen der ehemaligen Neckarläufe sind in alten
    Kartendarstellungen als Sumpfland und Feuchtwiesen erkennbar. Auch
    in der aktuellen Bodenkarte, die für das Gebiet wassergeprägte Bodenbildungen
    darstellt, ist das Südliche Neckarried als ehemals stark nässebzw.
    feuchtegeprägte Niederung erkennbar. In entsprechender Ausdehnung
    kommen Niederungen mit ehemals dauerhaft geringen Grundwasserflurabständen
    und den dafür charakteristischen anmoorigen Bodenbildungen
    im Planungsgebiet nur noch in der Rheinniederung bei Sandhofen
    und bei Ketsch vor. Heute sind die Standorte der im Untersuchungsgebiet
    gelegenen Teile des Südlichen Neckarrieds infolge großräumiger
    Grundwasserabsenkung frisch bis feucht und werden intensiv landwirtschaftlich,
    überwiegend als Grünland, genutzt. Äpfelbach und Landgraben
    sind in den betreffenden Flachlandabschnitten verbaut, weisen z.
    T. aber noch eine naturnahe Ufervegetation auf. Der hohe Anteil der
    Grünlandnutzung und Reste naturnaher Vegetationsbestände insbesondere
    entlang von Gräben geben dem Gebiet noch heute den Charakter
    einer Niederungslandschaft. Das Entwicklungspotential der Niederungslandschaft
    ist durch großräumige Grundwasserabsenkung eingeschränkt
    und kann lediglich durch eine Reduzierung der Wasserentnahmen bzw.
    des Frischwasserverbrauchs verbessert werden. Durch Trockenlegung
    ist nicht nur das Biotoppotential der Landschaft stark beeinträchtigt, sondern
    es droht auch ein langfristiger Verlust der prägenden Landschaftsstrukturen
    und -formen durch Nutzungsintensivierung. Ein hohes Renaturierungspotential ist – unter Berücksichtigung von Zwangspunkten – durch
    naturnahe Umgestaltung des Gewässerbetts und Wiederherstellung
    natürlicher Überschwemmungsgebiete im Bereich der Bachläufe gegeben.
    Am Rande des Verdichtungsraums Mannheim – Weinheim kommt dem
    Südlichen Neckarried – neben seiner Bedeutung für den Schutz gefährdeter
    Lebensgemeinschaften der feuchtegeprägten Niederungen – aufgrund
    der hohen landschaftlichen Eigenart und Vielfalt eine hohe
    Bedeutung für die Naherholung zu. Der im Planungsgebiet gelegene
    südliche Ausläufer des Südlichen Neckarrieds ist von der nördlich gelegenen
    Weschnitzniederung durch zahlreiche, z. T. unüberwindbare
    Verkehrstrassen abgetrennt. Innerhalb der ehemaligen Neckarschleife
    am Neuzenhof ist ein Golfplatz geplant.

    Ziele und Leitbild:
    Im Rahmen des vorgeschlagenen Entwicklungsprojekts “Südliches
    Neckarried” sollen die Verlandungsrinnen der ehemaligen Neckarläufe
    sowie die Flachlandabschnitte von Äpfelbach und Landgraben als Biotope
    niederungstypischer Lebensgemeinschaften und als prägende
    Landschaftselemente mit hohem landschaftsgeschichtlichem Dokumentationswert
    renaturiert werden. Insbesondere sollen die noch vorhandenen
    Möglichkeiten zur Wiedervernässung und Entwicklung niederungstypischer,
    naturnaher Vegetationsbestände und Kleinstrukturen im
    Bereich der Verlandungsrinnen geprüft und ausgeschöpft werden. Anzustreben
    ist im Bereich der Verlandungsrinnen ein vielfältiges Mosaik aus
    naturnahen Gehölzen, Röhrichten, Hochstaudenfluren feuchter Standorte,
    artenreichen und mageren Grünlandausprägungen unterschiedlicher
    Feuchtestufen sowie periodischen Kleingewässern (im Bereich der
    Gräben). Äpfelbach und Landgraben sollen im Bereich der Niederung
    nach dem Leitbild der Flachland(-aue)bäche als mäandrierende Gewässer
    mit typischem Ufergehölzsaum und naturnahen, grünland-, röhrichtoder
    gehölzgeprägten Retentionsräumen entwickelt werden.
    Die Renaturierung der Verlandungsrinnen dient neben der Erhaltung und
    Entwicklung von gefährdeten Biotoptypen und dem Biotopverbund
    zugleich der Bereicherung des Landschaftsbildes und der Verbesserung
    der Erfahrbarkeit der landschaftsgeschichtlichen Eigenart. Durch geringfügige
    zusätzliche Maßnahmen zur Aufwertung und zum Lückenschluß
    von Wegeverbindungen und Radwegemarkierung kann der Erholungswert
    der Niederungslandschaft im Verdichtungsraum um Mannheim und
    Weinheim verbessert werden.

  • Günther Heinisch

    Guten Tag,

    öha, das stimmt, das hat da gar nichts verloren. Diese graue Fläche sollte da nicht sein.

    Ich kann aber momentan auch nicht sagen wie die da hin kommt. Wir werden das im Gemeinderat ansprechen.

    Der Regionalplan wird nach Richtlinien und Vorgaben wie etwa dem Landesplanungsgesetz des Landes Baden-Württemberg von der Metropolregion Rhein-Neckar als mit der Planung beauftragter Planungsbehörde erstellt.
    Die Kommunen als Planungsträger vor Ort melden ihre Absichten und Wünsche für Bau- oder Gewerbegebiete oder – wenn sie soweit denken können – Schutzgebiete usw. als Bedarf and die Metropolregion.
    Dort werden die Absichten und Wünsche gesammelt und auf Vereinbarkeit mit Planungsrecht und -Richtlinien geprüft, eventuelle Konflikte werden erkannt und wenn möglich beseitigt.
    Die Metropolregion sollte als Planungsträger für einen sparsamen Flächenverbrauch stehen – es ist zu befürchten, daß dieser Aspekt bisher nicht die Rolle spielt, die angemessen wäre.

    Das Verhältnis zum Nachbarschaftsverband und desen Planungen ist so, daß der Regionalplan die Vorgaben für die Planungen zum Landschaftsplan und den anderen Plänen, die Sie angesprochen haben, macht.
    Der Regionalplan ist der höherwertige, die Pläne des Nachbarschaftsverbandes sind nachgeordnet aber detaillierter.

    Nutzlos sind sie beide.

    Bisher waren im Regionalplan und im Landschafts- und Konfliktplan des Nachbarschaftsverbandes Abstände zwischen Heddesheim und seinem Gewerbegebiet definiert. Heddesheim sollte nicht mit dem Gewerbegebiet zusammenwachsen.
    Das ist sinnvoll im Sinne des Klimaschutzes, des Städtebaus und des Landschaftsschutzes.
    Bei Pfenning war die Empfehlung – mehr ist das letztendlich alles nicht – 1500 Meter Abstand, sie wurde unterschritten.
    Bei der Edeka war zwischen Gewerbegebiet und der Siedlung – Leutershausener Straße eine Grünzäsur von 500 Metern in den Plänen enthalten. Grünzsäsur bedeutet Bauverbot.

    2007 hat der Gemeinderat – auch mit Stimmen der Grünen – die Änderung dieser Grünzäsur als Bedarf zur Erweiterung von Edeka an die Metropolregion gemeldet.
    In der Sache führt der Nachbarschaftsverband ein Zielabweichungsverfahren durch, weil sich das mit der bisherigen Planung nicht verträgt, im Regionalplan – falls er genehmigt wird – ist die Grünzäsur halbiert, so daß die Edeka bis auf 230 Meter an den Ort heranrücken kann.

    So werden mit Einzelentscheidungen sinnvolle übergeordnete Planungen unterlaufen und rückgängig gemacht. Leider gibt es für sinnvolle Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur in diesen Plänen keinen Bestandsschutz. Es genügt, wenn ein Großkonzern seine Absichten kundtut, dann werden alle jahrelang für sinvoll gehaltenen Hürden beseitigt.
    Alles unter dem Aspekt Wirtschaftsförderung, wer braucht schon Natur-, Kima-, Lärm- oder Landschaftsschutz.

    Wir als Grüne würden heute die Zustimmung zur Rücknahme von solchen Grünzäsuren nicht mehr geben.

    Das große Manko von Metropolregion und Nachbarschaftsverband sind deren fehlende demokratische Legitimierung und die kaum mögliche demokratische Kontrolle.

    Während dabei die Metropolregion durch einen Staatsvertrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geregelt und definiert ist, ist der Nachbarschaftsverband ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
    “Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung von Flächennutzungsplan, Landschaftsplan und weiteren selbst gestellten Projekten, zurzeit z. B. das Entwicklungsprojekt „Bergstraße“.

    Er hat mitzuwirken bei den Raumordnungsverfahren, örtlichen Planfeststellungsverfahren zu Straßen, Wasser, Bahn und den Bebauungsplänen der Verbands- und Nachbargemeinden.

    Zu beteiligen ist er bei Landschaftsschutzverordnungen und Naturschutzverordnungen.

    Seine rechtliche Grundlage ist das Nachbarschaftsverbandsgesetz des Landes Baden-Württemberg aufgrund § 205(6) BauGB.”

    In beiden Verbänden ist keiner der Funktionsträger und Repräsentanten direkt vom Volk für seine Aufgaben gewählt.
    Es gibt nur hin und wieder Veröffentlichungen von Sitzungsprotokollen oder ähnlichem im internet, so daß es für Bürger schwierig ist, bei beiden Gremien hinter die Kulissen zu schauen. Welcher Normalbürger kann schon vormittags stundenlang an Verbandssitzungen teilnehmen?
    Das muß dringend geändert werden.

    Daher muß ich gestehen, daß ich selbst nicht durchblicke, ob sich hier nur “Verwaltungen austoben” können. Der Gemeinderat in Heddesheim wird beteiligt werden – aber es ist nicht davon auszugehen, daß ausführlich über den Regionalplan diskutiert werden wird.

    Beim Nachbarschaftsverband sagen böse Zungen, er sei vor allem dazu da, daß sich die Bürgermeister (Mitglieder qua Amt!) dort gegenseitig Bau- und Gewerbegebiete ungestört zuschieben können.
    Es ist daher durchaus bemerkenswert wenn dort Hirschberg den Veränderungen in Sachen Edeka nicht zugestimmt hat – wenn auch aus Angst vor mehr Verkehr, aber immerhin.

    Den § 1 Absatz 6, Satz 8 a-f des Baugesetzes kennen nämlich alle Bürgermeister, den § 1 Absatz 6, Satz 7 a-i kennt keiner.

    • Klaus.E

      Guten Tag Herr Heinisch,

      danke für eine sehr ausführliche antwort.

      In der Karte fehlt auch die OEG Verbindung nach Heddesheim, in der Rohkarte ist sie vorhanden wird aber nicht hervorgehoben wie bei allen anderen Linien, das halte ich für einen Fehler für zukünftige Planungen im öffentlichen Personennahverkehr.

      Einen Link zum Baugesetz würde mich interesieren.

  • Günther Heinisch

    Hallo,

    wen die Paragraphen des Baugesetzes interessieren, der findet sie hier

    http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/