Montag, 20. Mai 2013

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Leserbrief: “Der Verkehrslenkungsvertrag ist rechtswidrig”


Leserbrief: Nicoai Growe

Jetzt überrollt sie uns also, die lang erwartete Marketingoffensive von Pfenning. Mit der Parole “Wir freuen uns auf Heddesheim!” setzt Pfenning auf die Herzen von uns Heddesheimern, mit den attraktiven Damen in den Werbebroschüren auf unsere Hormone.

Doch nach all den Fehlinformationen haben Herr Pfenning und Bürgermeister Kessler wohl die Hoffnung aufgegeben, auch unser Vertrauen zu gewinnen. Also wärmen sie nun die Idee eines “Verkehrslenkungsvertrages” wieder auf: Pfenning soll für jede Durchfahrt eines LKW über 18 t eine Strafe von 20 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen. Doch ist der Vertrag rechtlich wasserdicht?

Das Dilemma des Kopplungsverbots

Für alle, die glauben, dass der Bürgermeister ernsthafte Kontrollen plant, eine juristische Kritik: Der Vertrag verstößt gegen das “Koppelungsverbot”. Dieses besagt nach den Worten des Bundesverwaltungsgerichts, “dass [...] durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht [...]” (BVerwG 4 C 4/99). Ohne Zweifel steht die Pfenning-Ansiedlung in einem sehr engen Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung in unserem Ort, aber Zahlungen für gemeinnützige Zwecke leider nicht. Schon aus diesem Grund ist der Vertrag nichtig.

Das eigentliche Dilemma des Koppelungsverbots steckt allerdings in der Höhe der Strafe: Um effektiv zu sein, muss sie Pfenning wirklich wehtun, doch gleichzeitig muss sie “angemessen” sein. Doch was ist dafür der Maßstab? Besagter Bußgeldkatalog klingt einleuchtend, doch Bußgelder dienen dazu, dem Täter das Unrecht seiner Tat zu verdeutlichen. Ein solcher Vertrag darf kein Unrecht festlegen, sondern wegen des notwendigen inneren Zusammenhangs nur die Folgekosten eines Projekts dem Verursacher auferlegen. Doch die Kosten für die Straßenerhaltung trägt der Landkreis und ansonsten entstehen der Gemeinde keine Kosten. Daher ist jede ernstzunehmende Strafe zwangsläufig rechtswidrig und die Idee des Vertrages zum Scheitern verurteilt.

Nun wird sich sicher ein Anwalt finden, der das Gegenteil behauptet. Schließlich wird er dafür bezahlt, die Interessen seiner Mandanten zu vertreten.

Anmerkung der Redaktion: Leserbriefe geben die Meinung des Autors wieder und nicht unbedingt die Meinung der Redaktion. Für den Inhalt ist der Autor selbst verantwortlich.

Moderation von Kommentaren

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  • kher

    Zu diesem Verkehrslenkungsvertrag drängen sich mir immer wieder einige Fragen aus der Praxis auf:

    - Wer kontrolliert? Jemand aus der Gemeinde?
    - Wie oft/wann wird kontrolliert? Auch nachts?
    - Werden dafür Neueinstellungen getätigt, Stichwort Arbeitsplätze durch Pfenning?
    - Wie lange werden die Kontrollen aufrecht erhalten?
    1 Jahr? 2 Jahre? 10 Jahre?
    - Wo wird kontrolliert? An der Abzweigung zur Ringsraße? Steht dort künftig ein Kontrollhäuschen oder wird eine Kamera installiert? (Evtl könnte man das mit einem Spargelhäuschen oder den Blumen zum Selbstpflücken kombinieren – Stichwort Zusatzeinnahmen für die Gemeinde)
    - Wenn ein Bürger einen “großen LKW” sieht (welcher Laie kann beurteilen wieviele Tonnen das Ding hat?), meldet er das Kennzeichen bei der Gemeinde oder bei Pfenning? Wer kann beweisen ob der betreffende LKW tatsächlich Pfenning anfährt? Falls ja, wie kann der einzelne Bürger nachvollziehen ob der “Sünder” tatsächlich zur Rechenschaft gezogen wird?

    Dieser “Vertrag” ist das Papier nicht wert auf dem er steht…

    • der Klärer

      Die Fragen sind praktisch, vollständig und klar formuliert.
      Schicken Sie diese doch zur Beantwortung an Herrn Kessler. Vielleicht beschreibt ihnen der Meister der Bürger das, was in dem Vertrag dazu nicht geschrieben steht.

  • S.Schmidt

    Der Vertrag soll uns

    “unwürdige” Bürger doch nur

    “einlullen” !

    Wie gehabt,wird wieder Sand in

    unsere Augen gestreut !

    Oder es wird versucht !

    Die “Überwachung” ist Illusion !

  • DaDü

    Hallo Herr Growe,
    vielen Dank für Ihren juristischen Beitrag.
    Kurzfassung/Frage: rechtverbindliche Anzeige gegen BM Kessler und Herrn Nitzinger ?
    Gegebenheit ?
    Urteile?
    Freue mich auf eine Antwort Ihrerseits im heddesheimblog

  • Prozessbeobachter

    Noch ein Hobbyjurist hier. Warum schicken sie, Herr Growe, unserem BM nicht einfach diesen Artikel als Brief und veröffentlichen den dadurch entstehenden Briefwechsel erst dann. Wieder nur Vorwürfe, die dann hier stehen bleiben.

  • Nicolai Growe

    Guten Tag,

    @DaDü:

    Einen Vertrag zu schließen, der sich als rechtswidrig und damit in diesem Fall als nichtig erweisen wird, ist nicht strafbar. Einzige Konsequenz wird sein, dass Pfenning sich nicht an den Vertrag halten muss. Pfenning kann sich natürlich trotzdem daran halten, aber es steht ihm eben frei.

    Was meinen Sie mit “Gegebenheiten”?

    Ein Urteil, in dem genau über einen solchen Vertrag entschieden wurde, gibt es meines Wissens nicht. Wahrscheinlich deswegen, weil er, nach meinem Kenntnisstand, der erste seiner Art sein dürfte. Zum Koppelungsverbot bei Zahlungen für gemeinnützige Zwecke empfehle ich das von mir im Leserbrief zitierte Urteil, das Sie in der NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) 2001, S. 1285 finden. Zwar stellte sich auch dort ein Vertrag als nichtig heraus, “unser Fall” ist allerdings ein wenig komplizierter und nicht direkt vergleichbar.

    @Prozessbeobachter:

    Ich bereite mich gerade im 8. Fachsemester auf das erste juristische Staatsexamen vor. Sie können selbst entscheiden, ob ich damit noch zu den “Hobbyjuristen” zähle, die vielleicht auch einfach nur ihren gesunden Menschenverstand gebrauchen.

    Der BM hat den Vertrag feierlich verkündet und von einer “anerkannten Kanzlei” prüfen lassen, daher muss er sich ganz selbstverständlich auch in der Öffentlichkeit dafür verantworten.

    MFG

    Nicolai Growe

  • Nora Helmer

    Hallo Herr Growe,

    ist der Vertrag jetzt rechtswidrig im Sinne von wider das Gesetz und damit strafbar, wie Sie in der Überschrift andeuten, oder eine “öffentlich-rechtliche Vereinbarung” zwischen Gemeinde und Pfenning bzw. Besitzgesellschaft?

    Und wenn diese Vereinbarung von einer “anerkannten Kanzlei” geprüft wurde, haben die dortigen Mitarbeiter eventuell das nötige Fachwissen und Staatsexamen schon erlangt?

    MFG Nora Helmer

  • der Klärer

    Juristen haben ihre helle Freude an diesem Unfug oder Scherz wie man hört. Nicht mehr scheint der “Vertrag” zwischen Pfenning und Bürgermeister zu sein. Ès sei denn, man will die Bürger mal
    so richtig auf die Rolle nehmen. Wieder mal, nur weiter so, wir bekommen überhaupt nicht genug davon.

    Wie oft wollen die beiden “Spieler” das noch wiederholen. Gefahr!!!! Irgendwann verlieren die Menschen die Freude an solchen Spielen und Spielern. Wir sind in Heddesheim, nicht in Las Vegas. Spielen zu Lasten der Bürger ist nicht erlaubt. Nevada ist nicht Baden-Württemberg. Das sollte unser BM doch langsam wissen.

  • Heddesheimer

    Das bedeutet auch ich als Bürger der gemeinde Heddesheim verhalte mich rechtswidrig durch diesen Vertrag.

    Ich sehe unseren ruf immer weiter bröckeln.

  • Nicolai Growe

    Liebe Frau Helmer,

    Sie haben Recht, der Vertrag ist rechtswidrig im Sinne von “gegen das Gesetz verstoßend”. Die Konsequenz davon ist allerdings nicht, dass jemand sich strafbar gemacht haben muss. In der Regel folgt aus der Rechtswidrigkeit eines Vertrages die Nichtigkeit (§ 134 BGB, bzw. bei öffentlich-rechtlichen Verträgen § 59 LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz)). Ist ein Vertrag nichtig, gilt er als nicht geschlossen. Und ansonsten hat er für die Beteiligten keine (strafrechtlichen) Konsequenzen. Ein bewusst nichtiger Vertrag könnte höchstens Teil einer Straftat sein, etwa eines Betrugs nach § 263 StGB. Dieser Straftatbestand ist allerdings definitiv nicht erfüllt – glauben Sie mir: Sähe ich Anhaltspunkte dafür, ich würde sie Ihnen gerne schildern.

    Selbstverständlich hat die Anwaltskanzlei das nötige Wissen. Allerdings verlangen Sie – und der Bürgermeister sicher auch – von Ihrem Anwalt, dass er Ihre Interessen vertritt. Und es entspricht wohl offensichtlich den Interessen des Bürgermeisters, dass der Vertrag unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage zumindest bis zum 27. September als rechtmäßig gilt.

    Dafür bezahlt man einen Anwalt und deswegen gibt es ja vor Gericht meist zwei Anwälte, die zufälliger Weise je die Rechtsauffassung vertreten, die ihrem Mandanten zu Gute kommt, und eine Richterin, die die Argumente anschließend bewertet. Die Richterin sind in diesem Fall Sie, bzw. alle Bürgerinnen und Bürger. Und wir haben die kleine Besonderheit, dass nur eine Seite überhaupt argumentiert – die andere Seite hat bisher lediglich behauptet. Was überzeugt Sie als Richterin mehr?

    Gute Nacht

    Nicolai Growe

  • Nora Helmer

    Hallo Herr Growe,

    vielen Dank für die Ausführungen. Also der Vertrag ist rechtswidrig, weil er gegen das Gesetz verstößt.

    Wer wäre denn möglicher Kläger? Ich verstehe das so, wenn zwei Parteien eine Vereinbarung treffen und mit dieser einverstanden sind, hat keiner Grund zur Klage.
    Oder könnte ein Bürger klagen, dass er nicht will, dass keine LKW durch und um die Gemeinde fahren? Oder gegen 20,-€ Strafgeld?
    Mir jedenfalls ist nicht klar, wer die Vereinbarung beklagen sollte.

    Grüße Nora Helmer

  • Nicolai Growe

    Liebe Frau Helmer,

    wenn beide Parteien sich so verhalten, wie es der Vertrag vorsieht, ist alles wunderbar. Wenn Pfenning sich allerdings nicht an den Vertrag hält, kann die Gemeinde nichts machen, denn sie hätte ja den Anspruch darauf, dass Pfenning nicht durch Heddesheim fährt, nur wegen des Vertrags. Und der ist nichtig.

    Der springende Punkt ist folgender: Der Vertrag bietet nicht mehr Rechtssicherheit als die bloß unverbindliche Zusage von Pfenning. An beide kann sich Pfenning halten, muss es aber nicht.

    Selbst wenn der Vertrag nicht nichtig wäre, hätten die einzelnen Bürger keinen Anspruch, den sie vor Gericht einklagen könnten.

    Viele Grüße

    Nicolai Growe

    • dasheddesheimblog

      Guten Tag!

      Herr Growe. Das Pseudonym “Nora Helmer” ist nicht mehr aktiv. Sie können direkt an Frau Nicole Kemmet, Vorsitzende des BdS Heddesheim schreiben.

      Einen schönen Tag wünscht
      Das heddesheimblog