Leserbrief: Nicoai Growe
Jetzt überrollt sie uns also, die lang erwartete Marketingoffensive von Pfenning. Mit der Parole “Wir freuen uns auf Heddesheim!” setzt Pfenning auf die Herzen von uns Heddesheimern, mit den attraktiven Damen in den Werbebroschüren auf unsere Hormone.
Doch nach all den Fehlinformationen haben Herr Pfenning und Bürgermeister Kessler wohl die Hoffnung aufgegeben, auch unser Vertrauen zu gewinnen. Also wärmen sie nun die Idee eines “Verkehrslenkungsvertrages” wieder auf: Pfenning soll für jede Durchfahrt eines LKW über 18 t eine Strafe von 20 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen. Doch ist der Vertrag rechtlich wasserdicht?
Das Dilemma des Kopplungsverbots
Für alle, die glauben, dass der Bürgermeister ernsthafte Kontrollen plant, eine juristische Kritik: Der Vertrag verstößt gegen das “Koppelungsverbot”. Dieses besagt nach den Worten des Bundesverwaltungsgerichts, “dass [...] durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht [...]” (BVerwG 4 C 4/99). Ohne Zweifel steht die Pfenning-Ansiedlung in einem sehr engen Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung in unserem Ort, aber Zahlungen für gemeinnützige Zwecke leider nicht. Schon aus diesem Grund ist der Vertrag nichtig.
Das eigentliche Dilemma des Koppelungsverbots steckt allerdings in der Höhe der Strafe: Um effektiv zu sein, muss sie Pfenning wirklich wehtun, doch gleichzeitig muss sie “angemessen” sein. Doch was ist dafür der Maßstab? Besagter Bußgeldkatalog klingt einleuchtend, doch Bußgelder dienen dazu, dem Täter das Unrecht seiner Tat zu verdeutlichen. Ein solcher Vertrag darf kein Unrecht festlegen, sondern wegen des notwendigen inneren Zusammenhangs nur die Folgekosten eines Projekts dem Verursacher auferlegen. Doch die Kosten für die Straßenerhaltung trägt der Landkreis und ansonsten entstehen der Gemeinde keine Kosten. Daher ist jede ernstzunehmende Strafe zwangsläufig rechtswidrig und die Idee des Vertrages zum Scheitern verurteilt.
Nun wird sich sicher ein Anwalt finden, der das Gegenteil behauptet. Schließlich wird er dafür bezahlt, die Interessen seiner Mandanten zu vertreten.
Anmerkung der Redaktion: Leserbriefe geben die Meinung des Autors wieder und nicht unbedingt die Meinung der Redaktion. Für den Inhalt ist der Autor selbst verantwortlich.
















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