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Heddesheim, 08. August 2009. Nachdem einige Leser nachgefragt haben, wie genau das mit der Pflicht zu den Presseeinladungen zu verstehen ist, erläutert das heddesheimblog gerne die Hintergründe.
Grundsätzlich muss man erst einmal zwischen privat und öffentlich unterscheiden.
Fast jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle hat heutzutage einen “Pressesprecher”. Eigentlich müssten die “Medien”-Sprecher heißen, da nicht nur mit der Presse, sondern auch mit Radio, Fernsehen, Internetredaktionen “gesprochen” wird.
Private Personen oder Firmen sind überwiegend nicht gesetzlich verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen oder die Presse zu informieren – gleichwohl wird das von der Öffentlichkeit erwartet.
Eine Ausnahme gilt beispielsweise für börsennotierte Unternehmen, die wichtige Meldungen, die sich auf den Aktienkurs auswirken können, als “Adhoc”-Nachricht den Medien zur Verfügung stellen müssen. Und zwar nicht jeder Redaktion in Deutschland, aber allen, die diese Informationen verlangen.
Amtliche Stellen sind zur Auskunft gegenüber den Medien verpflichtet
Amtliche Stellen, also Behörden, Ämter, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind nach den Inhalten des jeweiligen Landespressegesetzes zur Auskunft gegenüber den Medien verpflichtet.
Dazu gibt es unterschiedliche Organisationsformen. Viele öffentliche Instituten beschäftigen einen Pressesprecher oder Öffentlichkeitsarbeiter. Oft wird auch ein Angesteller oder Beamter zusätzlich mit dieser Aufgabe betraut. Er oder sie soll die Arbeit mit der Presse organisieren. Ansonsten ist grundsätzlich der Behördenleiter der Ansprechpartner für die Presse.
Welche Presse regelmäßig informiert wird, hängt von der Bedeutung der öffentlichen Einrichtung ab. Der Bundestag beispielsweise informiert werktäglich hunderte von Redaktionen. Andere Ämter und Behörden haben vielleicht nie oder nur sehr selten mit den Medien zu tun.
Landespressegesetze regeln die Gleichbehandlung der Medien
Sobald eine öffentliche Stelle aber von sich aus die Medien informiert, können zum Beispiel in Baden-Württemberg andere Medien verlangen, dass sie “gleichbehandelt” werden, also zur selben Zeit diesselbe Information oder Einladung wie andere Medien erhalten. Das regelt §4 Landespressegesetz. Der Sinn des Gesetzes ist einfach zu verstehen: Dadurch soll verhindert werden, dass nur Redaktionen mit Informationen und Terminen beliefert werden, die dem Absender “passen”, die also vermutlich unkritisch über ihn berichten.
Eine Redaktion, die diese Gleichbehandlung nicht verlangt hat, kann sich auch nicht über eine fehlende Information beschweren. Besteht aber eine Redaktion auf dieser Gleichbehandlung, muss die öffentliche Stelle diese Redaktion informieren. Tut sie es nicht, verstößt sie gegen dieses Gesetz.
Dieser Auskunftsanspruch ist beispielsweise auf dem Presseausweis dokumentiert, den journalistische Berufsverbände ausstellen dürfen und der auf einer Einigung der Landesinnenministerkonferenz beruht.

Die Rückseite des Presseausweises mit der Erklärung der Landesinnenministerkonferenz. Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern. Um zum Text zurückzukehren, klicken Sie den Zurück-Button. Bild: hblog
Da Firmen untereinander konkurrieren, aber ebenso auch Ämter und Behörden, sind normalerweise alle darauf bedacht, einen guten Kontakt zu den Medien zu finden und zu halten. Denn über die Medien erfährt die Öffentlichkeit von deren Aufgaben, der Arbeit und den Erfolgen. Nur, wer in den Medien “stattfindet”, den “gibt” es auch. Eine hohe Medienresonanz heißt meistens eine hohe Bedeutung.
Bei kritischen Nachrichten wird oft “gemauert”
Immer dann, wenn allerdings kritische Nachrichten drohen, wird es problematisch: Professionelle “Medienarbeiter” versuchen durch einen weiterhin guten Kontakt zu den Medien den “Schaden zu begrenzen”. Andere mauern. Wieder andere drohen mit dem Entzug von Anzeigen (der Haupterlösquelle der Medien) oder dem Ausschluss von Pressekonferenzen oder der Verweigerung von Informationen.
Solche Reaktionen rächen sich meist. Ein Beispiel aus der jüngsten Zeit war die Deutsche Bahn AG, die für einen Anzeigenboykott “böse Prügel” bezog. Die Öffentlichkeit reagiert meist sehr ungehalten darauf, wenn sie von Informationen abgeschnitten wird. Und auch die Medien selbst, die sich mit der Konkurrenz solidarisch erklären.
Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog




















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